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Jährliches Dokument gemäß § 10 WpPG

Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) wurde für Emittenten von Wertpapieren, die an einem organisierten Markt zugelassen sind, die Pflicht eingeführt, dem Publikum mindestens einmal jährlich ein so genanntes "jährliches Dokument" zur Verfügung zu stellen.
Nachstehend werden die Informationen aufgelistet, die unsere Gesellschaft auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.

Dokumente


Hier können Sie den Zeitraum auswählen, für den Sie das Jährliches Dokument der P&I Personal & Informatik AG angezeigt bekommen möchten.