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Reisekostenmanagement mit P&I LOGA

Unternehmen und Verwaltungen stehen Monat für Monat vor der Aufgabe, Geschäfts- und Dienstreisen ihrer Mitarbeiter zu managen und abzurechnen.

Verschiedenste Reisemittel wie Bahn, Bus, Auto oder Flugzeug, Inlands- und Auslandsübernachtungen, unterschiedlichste Reisespesensätze und die korrekte steuerliche Behandlung und Verbuchung der Belege:

Die regelmäßige Organisation und Abrechnung der Reisen Ihrer Mitarbeiter muss effizient und wirtschaftlich durchgeführt werden. Dass nur eine flexible Standardsoftwarelösung wie P&I LOGA für diese vielfältigen Prozesse eingesetzt werden kann, damit die Kosten für die umfangreiche Administration vertretbar bleiben, versteht sich von selbst.

Die Anforderungen an ein Reisekostenmanagement-System beinhalten weiterhin, dass der Zugriff dezentral möglich sein sollte, damit Mitarbeiter und Führungskräfte jederzeit und an jedem Ort der Welt ihre Reisekostenabrechnung online erledigen können.

P&I LOGA Reisekosten-Mangement, die komfortable und funktional starke Reisekostenabrechnung in Verbindung mit dem Mitarbeiter- und Führungskräfte-Portal P&I HCM, das ein umfassendes, webbasiertes Travel Management ermöglicht, bietet Ihnen folgende Vorteile:

Auf einen Blick:

  • Die dezentrale Erfassung der Reisekosten spart Zeit, da Papierformulare nicht mehr notwendig sind
  • Die Reisen können schneller abgerechnet werden. Dadurch sind die Reisekosten im Unternehmen/Verwaltung schneller zu verbuchen, und auch die Rechnungsstellung an Ihre Kunden ist aktueller möglich (beispielsweise bei Dienstreisen von Consultants)
  • Transparenz: Mitarbeiter und Führungskräfte erhalten über das Portal jederzeit einen aktuellen Status der Dienstreise und müssen hierzu nicht die zentrale Reisekostenabrechnungsstelle im Unternehmen (in der Regel die Personalabteilung) kontaktieren
  • Der allgemeine Administrationsaufwand in der Personalabteilung sinkt:
  • Unterschiedlichste Regelungen der Reisekostensätze sind integriert;
  • durch Schlüsselung der Belegart wird die korrekte steuerliche Behandlung und Verbuchung der Reisenebenkosten (Belege) sichergestellt
  • Pauschalen werden automatisch berechnet
  • Die Zeitpunkte der Grenzüberschreitungen werden beachtet